Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lode Oskar, Koller Levi GbR
Friedrich-Bergius-Ring 15, 97076 Würzburg
Stand: 25.01.2026 um 17:37 Uhr
§ 1 Geltungsbereich und Grundsätze
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Lode Oskar, Koller Levi GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und in Textform zugestimmt.
- Alle mündlichen Nebenabreden, Absprachen oder Zusagen sind unwirksam. Maßgeblich sind ausschließlich diese AGB sowie das jeweilige Angebot oder der jeweilige Vertrag in Textform.
- Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
- Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsschluss
- Ein Vertrag im Sinne der §§ 145 ff. BGB kommt zustande durch:
- die ausdrückliche Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber,
- die schriftliche Unterzeichnung eines Vertrags, oder
- die Begleichung der ersten Rechnung.
- Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich an.
- Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende verbraucherschützende Vorschriften Anwendung finden.
§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten
- Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Online-Marketing, Content- Erstellung, Werbekampagnen, Webseiten-Entwicklung und -Betreuung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot oder Vertrag.
- Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs oder der Strategie bedürfen der Textform sowie eines Strategiegesprächs (remote oder vor Ort nach Wahl des Auftragnehmers). Sie werden erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
- Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien fristgerecht bereit und erteilt die notwendigen Einwilligungen. Er informiert alle Beteiligten über Dreharbeiten und stellt deren Mitwirkung sicher.
- Vereinbarte Vor-Ort-/Drehtage sind verbindlich. Sagt der Auftraggeber ab, bleibt die Vergütung in voller Höhe fällig. Verschiebungen weniger als 7 Kalendertage vor Termin berechtigen den Auftragnehmer zur Umplanungsgebühr von 1.500 € netto zzgl. nachweisbarer Aufwendungen (Reise, Hotel, Logistik).
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte einzuschalten. Die Verantwortung bleibt beim Auftragnehmer.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern erforderlich an Foto- oder Videoterminen mitzuwirken (z. B. durch Anwesenheit oder Freigabe von Aufnahmen). Diese Termine finden nur statt, wenn aus Sicht des Auftragnehmers keine geeigneten Materialien bereitgestellt werden können. Der Auftragnehmer übernimmt die komplette Erstellung der Werbemittel.
- Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers, verschiebt sich der Leistungszeitraum entsprechend. Die Vergütung bleibt fällig. Nach schriftlicher Fristsetzung von 7 Tagen kann der Auftragnehmer die Leistung einstellen und die Vergütung in voller Höhe verlangen.
- Etwaige Leistungs- oder Fertigstellungsfristen sind – sofern nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet – unverbindliche Planwerte. Fristen beginnen nicht, bevor der Auftraggeber sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen vollständig erbracht hat.
§ 4 Qualifizierte Leads und Bewerber
- Ein qualifizierter Lead/Bewerber liegt vor, wenn eine natürliche Person:
- den Anfrage-/Bewerbungsprozess vollständig und nachvollziehbar ausfüllt,
- technisch erreichbare Kontaktdaten (E-Mail und/oder Telefonnummer) hinterlässt,
- der Datensatz im vereinbarten System erfasst ist, und
- aus dem im Angebot/Vertrag definierten regionalen Einzugsgebiet stammt.
- Offensichtlich automatisierte oder manipulierte Einträge gelten nicht als qualifiziert.
- Die Nichterreichbarkeit trotz formal korrekter Angaben berührt die Qualifikation nicht.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leads/Bewerber binnen 24 Stunden an Werktagen zu kontaktieren.
- Eine Stellenbesetzung im Sinne des Angebots, Vertrags oder dieser AGB liegt auch dann vor, wenn sich eine Person aufgrund der vom Auftragnehmer durchgeführten Recruiting- oder Werbemaßnahmen außerhalb des bereitgestellten Bewerbungsformulars – insbesondere telefonisch, per E-Mail, über Messenger-Dienste oder durch sonstige direkte Kontaktaufnahme – beim Auftraggeber meldet und es infolge dessen zu einer Einstellung kommt, sofern ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit den Maßnahmen des Auftragnehmers besteht; ein solcher Zusammenhang wird vermutet, wenn die Kontaktaufnahme während der Vertragslaufzeit oder innerhalb von 60 Kalendertagen nach Beendigung der Kampagne erfolgt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Einstellung eindeutig nicht auf die Leistungen des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
- Eine Einstellung/Stellenbesetzung liegt vor, sobald ein von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichneter Arbeitsvertrag vorliegt; dies gilt unabhängig davon, ob die Person sich bereits früher beim Auftraggeber beworben hat oder bereits zuvor bei ihm beschäftigt war.
§ 5 Abnahme und Freigabe
- Dem Auftraggeber werden Entwürfe/Prototypen (z. B. Skripte, Layouts, Kampagnenvorschauen) zur Freigabe übermittelt. Änderungswünsche sind binnen 7 Kalendertagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Materialien als freigegeben.
- Nach Freigabe sind Ablehnungen ausgeschlossen, soweit der Kerninhalt nicht wesentlich verfehlt ist. Nachträgliche Änderungen gelten als Zusatzleistungen.
- Nach Übergabe einer Website gilt diese als abgenommen, wenn binnen 7 Tagen keine schriftliche Mängelanzeige erfolgt. Technische Mängel aus der ursprünglichen Umsetzung, die binnen 14 Tagen auftreten, werden kostenfrei behoben.
- Ein vom Auftraggeber verlangtes Nichtveröffentlichen/Löschen von Inhalten berührt die Zahlungspflicht nicht.
- Sofern nicht abweichend vereinbart, sind im vereinbarten Leistungsumfang zwei Korrekturschleifen je Arbeitsergebnis enthalten; darüber hinausgehende Änderungen oder Überarbeitungen stellen Zusatzleistungen dar.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung ergibt sich aus Angebot oder Vertrag. Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden mit 80 € netto je Stunde berechnet, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart.
- Rechnungen sind zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung spätestens am Tag nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB).
- Im Verzugsfall schuldet der Auftraggeber:
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB),
- eine Mahngebühr in Höhe von 25 € je Mahnung,
- Ersatz sämtlicher durch den Verzug verursachter Schäden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB).
- Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift; das Mandat ist binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss zu erteilen. Rücklastschriftkosten trägt der Auftraggeber. Bei Rücklastschrift ist der Auftragnehmer berechtigt, auf Vorkasse umzustellen; offene Restbeträge werden sofort fällig.
- Nach Zustimmung beider Parteien kann der Auftragnehmer Werbekosten, System- oder Plattformgebühren vorstrecken und per SEPA-Lastschrift abrechnen. Voraussetzung ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat des Auftraggebers.
- Unter „Suchsystemgebühr“ wird das vom Auftraggeber bereitzustellende Werbebudget verstanden, das für die Ausspielung der Werbemittel auf den jeweils gewählten Plattformen erforderlich ist. Die Suchsystemgebühr ist zusätzlich zur vereinbarten Dienstleistungsvergütung geschuldet und wird unmittelbar an die jeweilige Plattform entrichtet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Die einmalige Startpauschale ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Annahme des Angebots fällig, sofern im Angebot oder Vertrag nicht abweichend geregelt. Die monatliche Optimierungspauschale wird ab dem Tag der Liveschaltung des Systems, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach Annahme des Angebots, berechnet, sofern im Angebot oder Vertrag nicht abweichend geregelt. Die Abrechnung erfolgt monatlich, beginnend mit dem jeweiligen Startdatum.
- Jede Optimierungspauschale ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder Vertrag nicht abweichend geregelt.
- Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
- Dem Auftragnehmer steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrags zu. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Erfüllung fälliger Mitwirkungs- und/oder Zahlungspflichten des Auftraggebers zurückzuhalten.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere fällige Forderungen anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, erfolgt die Anrechnung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung.
- Gerät der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte bis zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungstermin vereinbarte Vergütung sofort fällig zu stellen, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen einzustellen und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 7 Vertragsdauer, Kündigung und Stornierung
- Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus Angebot oder Vertrag. Bei Kampagnen beginnt sie mit der Erstveröffentlichung. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, beträgt die Einrichtungszeit bis zur Liveschaltung 2 Wochen.
- Eine ordentliche Kündigung des Vertrags oder der Zusammenarbeit ist nur wirksam, wenn sie spätestens 40 Kalendertage vor Ablauf der Erstlaufzeit oder 40 Kalendertage vor Ablauf einer jeweils folgenden Verlängerungsperiode in Textform beim Auftragnehmer eingeht. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Abweichende Regelungen zu Laufzeit, Kündigungsfrist oder Verlängerung im jeweiligen schriftlichen Angebot oder schriftlichen Vertrag haben Vorrang. Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Absprachen entfalten keine Wirkung. Liegt keine ausdrückliche Regelung in Angebot oder Vertrag vor, gilt diese Bestimmung.
- Bei Stornierung nach Annahme ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung von bis zu 40 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 8 Garantiebedingungen
- Eine Garantie gilt nur, wenn sie schriftlich im Angebot vereinbart ist und die jeweils aktuelle Fassung der Garantiebedingungen in Textform (PDF-Anhang zur Angebotsmail) beigefügt oder über einen im Angebot enthaltenen Link (z. B. www.koller-lode.de/garantie) abrufbar ist.
- Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Angebotsannahme gültige Fassung.
- Fehlt eine ausdrückliche Garantie im Angebot, bestehen keine Garantieansprüche.
- Eine Geld-zurück-Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Dienstleistungsvergütung des Auftragnehmers, nicht auf Werbebudgets. Abweichungen gelten nur, wenn im Angebot oder Vertrag ausdrücklich in Textform festgelegt.
- Bei Ergebnisgarantien (z. B. Anzahl Anfragen oder Bewerbungen) erfüllt der Auftragnehmer die Garantie ausschließlich durch kostenlose Fortsetzung seiner Leistungen ohne zusätzliche Dienstleistungsvergütung bis zur Zielerreichung. Die Pflicht des Auftraggebers zur Bereitstellung des vereinbarten Werbebudgets bleibt unberührt.
- Sofern im Angebot ausdrücklich eine Ergebnisgarantie mit kostenloser Weiterarbeit vereinbart wurde (z. B. „1 Einstellung in 60 Tagen ODER wir arbeiten kostenlos weiter“), verpflichtet sich der Auftragnehmer, das vereinbarte Ergebnis innerhalb der genannten Frist zu erreichen.
- Während des Garantiezeitraums von 60 Tagen trägt der Auftragnehmer die Kosten für das eingesetzte Werbebudget (Media-Budget).
- Wird das garantierte Ergebnis innerhalb dieses Zeitraums nicht erreicht, führt der Auftragnehmer die Leistung kostenlos weiter, bis das Ergebnis eingetreten ist.
- Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftraggeber die Kosten für das fortlaufende Werbebudget (Media-Budget).
- Eine Rückerstattung bereits gezahlter Honorare oder Werbekosten ist ausgeschlossen.
- Die Garantie gilt nur, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt (z. B. Erreichbarkeit, zeitnahe Kontaktaufnahme zu Leads, Freigabe von Werbemitteln, aktiver Besetzungswille).
- Voraussetzung jeder Garantie ist die vollständige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gemäß diesen AGB. Werden diese Pflichten verletzt, erlischt jegliche Garantievereinbarung.
§ 9 Inhalte, Rechte und Freistellung
- Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Marken, Logos, Schriften, Daten etc.) und sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Pflicht zur rechtlichen Prüfung dieser Inhalte.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus der Nutzung, Veröffentlichung oder Verarbeitung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte resultieren.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenschutz- oder DSGVO-Verstöße, die auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Tools oder Einbindungen beruhen.
§ 10 Nutzungsrechte
- Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
- Die Arbeitsergebnisse dürfen ausschließlich für den im Angebot oder Vertrag definierten Zweck, Kanal, Leistungsumfang und Zeitraum genutzt werden. Jede Nutzung außerhalb der laufenden Zusammenarbeit oder über den vereinbarten Rahmen hinaus – insbesondere für eigene oder zusätzliche Werbemaßnahmen, Kampagnen, Veröffentlichungen oder Kanäle – bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Mit Beendigung der Zusammenarbeit erlischt das Nutzungsrecht automatisch, sofern keine gesonderte Vereinbarung über eine fortgesetzte Nutzung getroffen wurde.
- Die vom Auftragnehmer erstellten Inhalte (insbesondere Fotos, Videos, Anzeigenmotive, Layouts, Skripte, Texte und Konzepte) dürfen während der laufenden Zusammenarbeit nicht eigenständig für zusätzliche Werbemaßnahmen, Kampagnen oder Veröffentlichungen verwendet, bearbeitet oder verändert werden, sofern hierfür keine vorherige Freigabe des Auftragnehmers in Textform erteilt wurde. Gleiches gilt für den Einsatz in anderen Systemen oder Plattformen (z. B.
- Meta Ads, Google Ads, LinkedIn, YouTube, Website).
- Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung der Arbeitsergebnisse durch Dritte (z. B.
- andere Agenturen, Freelancer, Partnerunternehmen oder verbundene Gesellschaften des Auftraggebers) ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
- Verstößt der Auftraggeber gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine nachträgliche Lizenzierung zu marktüblichen Konditionen vorzunehmen oder die weitere Nutzung zu untersagen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Der Auftragnehmer darf die Arbeitsergebnisse (einschließlich Name/Logo des Auftraggebers) zu Referenz- und Marketingzwecken nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten unzulässig offengelegt werden.
- Ein Urhebervermerk (z. B. „Gestaltung & Umsetzung von Koller & Lode“) darf am Seitenfuß einer Website platziert werden. Eine Entfernung ist nur nach schriftlicher Vereinbarung gegen angemessenes Entgelt zulässig.
- Nach Vertragsbeendigung ist der Auftragnehmer berechtigt, von ihm bereitgestellte oder verwaltete Systeme, Landingpages, Kampagnenstrukturen und Zugänge offline zu nehmen und zu archivieren, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
§ 11 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§ 276 BGB).
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Datensicherungen vorzuhalten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch ordnungsgemäße Sicherung vermeidbar gewesen wären.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen oder Richtlinienänderungen von Drittplattformen (z. B. Meta, Google).
§ 12 Vertragsverstöße
- Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen diese AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (§ 314 BGB) und Schadensersatz zu verlangen.
- Verstöße gegen Urheberrechte oder den Schutz des Urhebervermerks werden nach §§ 97, 106 UrhG sowie § 823 BGB zivil- und strafrechtlich verfolgt.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln.
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Prüfung und Einhaltung sämtlicher Pflichten im Zusammenhang mit Impressum, Datenschutz, Cookie-Bannern, Tracking- Einstellungen und Einwilligungen. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung.
§ 13a Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung, Analyse, Steuerung und Optimierung digitaler Werbemaßnahmen sowie der vertragsgemäßen Leistungserbringung.
- Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten sowie für das Vorliegen wirksamer Rechtsgrundlagen und Einwilligungen der betroffenen Personen. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung eigene technische Systeme, Datenstrukturen, Tracking-, Analyse- oder Verwaltungstools einzusetzen. Diese verbleiben im technischen, administrativen und wirtschaftlichen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit Zugriff auf diejenigen Daten und Auswertungen, die im Rahmen seiner Werbemaßnahmen genutzt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann dieser Zugriff entzogen werden, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer im Sinne des Art. 28 Abs.
- 2 DSGVO einzusetzen, sofern diese vertraglich zur Einhaltung gleichwertiger datenschutzrechtlicher Pflichten verpflichtet werden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Namen und im Auftrag des Auftraggebers Benutzerkonten, Werbekonten oder Zugänge zu Drittplattformen (z. B. Meta, Google, LinkedIn, Indeed, YouTube oder vergleichbare Anbieter) einzurichten und zu verwalten, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verbleiben diese Konten im technischen und administrativen Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber erhält während der Vertragslaufzeit Zugriff auf diese Konten zu Kontroll- und Einsichtszwecken. Nach Vertragsende ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugriff zu entziehen oder – auf Wunsch des Auftraggebers – eine Übertragung gegen gesonderte Vereinbarung zu ermöglichen.
§ 14 Höhere Gewalt
- Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streiks, Pandemien) sind die Pflichten ausgesetzt.
- Dauert der Zustand länger als 3 Monate, können beide Parteien mit Frist von 2 Wochen kündigen.
- Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; Rückerstattungen bereits gezahlter Beträge erfolgen nicht.
§ 15 Kommunikation
- Rechtsverbindliche Erklärungen erfolgen in Textform, insbesondere per E-Mail.
- Verbindlich sind nur E-Mails von den Unternehmensdomänen des Auftragnehmers.
- Abweichend hiervon kann die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber auch über Messenger-Nachrichten (z. B. WhatsApp) erfolgen, sofern das Angebot zuvor in Textform übermittelt wurde und der Auftraggeber die Annahme ausdrücklich erklärt.
§ 16 Änderung der AGB
- Der Auftragnehmer darf diese AGB aus berechtigtem Interesse mit Wirkung für die Zukunft ändern.
- Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
- Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wurde.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit beide Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, der ausschließliche Gerichtsstand Würzburg. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Dieser Vertrag einschließlich dieser AGB enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien („Entire Agreement“).
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten oder übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Diese Fassung ersetzt alle vorherigen AGB. Maßgeblich ist stets die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung bezeichnete Fassung.